Service · Technische Vorbereitung auf Artikel 50

KI-Werbung auf Artikel 50vorbereitet, ohnezu improvisieren.

Nicht jede KI-Werbung braucht eine sichtbare Kennzeichnung. Wir prüfen jedes Werbemittel, trennen Anbieter- und Betreiberfunktion, kontrollieren vorhandene Markierung und ordnen Rückverfolgbarkeit und Rechte.

Neue Produktion oder bestehende Werbemittel · Keine Rechtsberatung · Geprüft am 23. August 2026

In einem Satz: Technischer Service zur Prüfung, ob ein Werbemittel unter Artikel 50 fällt, zur Dokumentation von Anbieter und Betreiber, Kontrolle vorhandener maschinenlesbarer Markierung und Vorbereitung einer klaren Offenlegung, wenn sie gilt. Rückverfolgbarkeit und Rechte ergänzen wir als freiwilligen Produktionsstandard.

Service
Prüfung und technische Vorbereitung
Für
Marken, Agenturen und Produktionen
Artikel 50
Seit 2. August 2026
Frühere Inhalte
Keine rückwirkende Pflicht
Angebot
Nach Werbemitteln, Versionen und Kanälen
Geprüft
23. August 2026

Leistungsumfang

Vier Ebenen unseres freiwilligen Standards

Produktionskontrollen, keine vier universellen Rechtspflichten.

Anwendbarkeitsmatrix

Deepfake, öffentlicher Text, Standardbearbeitung, Fiktion und Film/VFX samt Ausstrahlungskontext.

Offenlegung, wenn anwendbar

Klar und zugänglich je Kanal, wenn Artikel 50 sie verlangt oder die Marke freiwillige Transparenz wählt.

Vorhandene technische Markierung

Anbieterinventar sowie Prüfung und Erhalt der im Ergebnis vorhandenen maschinenlesbaren Markierung, ohne die Anbieterpflicht als eigene auszugeben.

Rückverfolgbarkeit und Rechte

Werkzeuge, Quellen, Einstellungen, Lizenzen, Einwilligungen, Versionen und Produktionsentscheidungen.

Von einer anderen Produktion erstellt?

Wir prüfen auch Fremdmaterial

Sie senden Master, deklarierte Systeme und Ausstrahlungskontext. Wir liefern technischen Anwendbarkeitsbericht, Status vorhandener Markierung, Offenlegungsvorschlag wenn nötig und Rückverfolgbarkeitsdossier. Kein „Konformitätszertifikat“.

Prüfung kalkulieren

Ablauf

Vom Briefing zur dokumentierten Entscheidung

Anwendbarkeit beginnt bei Skript und Ausstrahlungskontext, nicht mit einem nachträglichen Label.

Bestand und Funktionen

Werbemittel, Systeme, Anbieter, Betreiber, Kanäle und Erzeugungsdatum.

Kontextprüfung

Deepfake, öffentliches Interesse, Standardbearbeitung, Film/VFX und Publikumserwartung.

Technische Vorbereitung

Vorhandene Markierung, anwendbare oder freiwillige Offenlegung, Rückverfolgbarkeit und Rechte.

Lieferung und Eskalation

Technischer Bericht, Versionen und Punkte für juristische Prüfung.

Für wen

Produktion, Kampagne und Prüfung an einem Tisch

Die Rechtsfunktion folgt Entwicklung oder Nutzung des Systems, nicht der Berufsbezeichnung.

Marken

Anwendbarkeitsmatrix und technische Akte für Entscheidungen mit Beratung.

Agenturen

White-Label-Prüfung, Briefing-Anforderungen, Freigaben und Kundendokumente.

Produktionsfirmen

Werkzeuginventar, Erhalt vorhandener Markierung und Versionsarchiv ohne neue Abteilung.

Allgemeine Information und technische Vorbereitung, keine Rechtsberatung oder Konformitätsgarantie.

Häufige Fragen

Vor der Beauftragung

Seit wann gilt Artikel 50, und wirkt er rückwirkend?
Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Davor erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Frist bis 2. Dezember ist auf bestimmte Altsysteme und die Anbieterpflicht zu Markierung und Erkennbarkeit begrenzt.
Welche Werbemittel brauchen eine sichtbare Offenlegung?
Nicht jede Werbung mit KI. Betreiber müssen Deepfakes und bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte offenlegen, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren; ausgenommen sind Texte mit menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle, wenn eine Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Unterstützende Standardbearbeitung kann von der Anbieter-Markierung ausgenommen sein; Fiktion, Film und VFX erfordern Kontextprüfung.
Reicht das Feld „mit KI erstellt“ einer Plattform?
Plattformangaben können helfen, ersetzen aber nicht die Prüfung nach Artikel 50. Wir bestimmen Anbieter und Betreiber, Inhaltskategorie und separate Plattformregeln und empfehlen eine Offenlegung, wenn sie gilt oder freiwillig gewünscht ist.
Können Sie ein Werbemittel einer anderen Produktionsfirma prüfen?
Ja. Wir prüfen Master, deklarierte Systeme und Ausstrahlungskontext, kontrollieren vorhandene Markierung, schlagen bei Anwendbarkeit eine Offenlegung vor und liefern einen technischen Bericht. Wir stellen keine Rechtszertifikate aus und garantieren keine Konformität.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Es handelt sich um allgemeine Information und technische Vorbereitung: Anwendbarkeit, vorhandene Markierung, Rückverfolgbarkeit, Rechte und Versionen. Formelle Auslegung und Risikoentscheidungen gehören zu qualifizierter Rechtsberatung.
Was kostet der Service?
Der Preis hängt von Anzahl der Werbemittel, Versionen, Systeme und Kanäle ab. Nach Prüfung des Kontexts schlagen wir Umfang, Leistungen und Zeitplan vor; bei neuen Produktionen kann der Workflow integriert werden, Fremdmaterial wird je Kampagne oder Masterprüfung kalkuliert.

Offizielle Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689; Leitlinien der Kommission; FAQ der Kommission; Kurzüberblick; und Verordnung (EU) 2026/1744. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Geprüft am 23. August 2026.

Erzählen Sie uns von der Kampagne. Wir definieren die passende Prüfung.

Egal ob das Werbemittel noch produziert werden muss, sich in Arbeit befindet oder schon läuft: Schildern Sie den Kontext; wir definieren technische Prüfung, Lieferumfang und Punkte für die Rechtsberatung, mit Preis und Zeitplan schriftlich.

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail ein.

Möchten Sie zuerst die Verordnung verstehen? Lesen Sie unseren Leitfaden zur KI-Kennzeichnungspflicht  ·  oder den Artikel: KI-Kennzeichnung für Werbung ab August 2026.