Praxisleitfaden · Artikel 50 EU AI Act
Ab dem 2. August 2026 ist die Kennzeichnung von KI-generierter oder veränderter Werbung in der Europäischen Union Pflicht. Dieser Leitfaden erklärt operativ, welche Werbemittel eine Kennzeichnung brauchen, wie das je Kanal funktioniert, was die maschinenlesbare Markierung ist und wer in der Kette dafür haftet. Ohne Juristendeutsch.
Geschrieben von EficiencIAl Studio, KI-nativer Produktion, die bereits gekennzeichnete und dokumentierte Master liefert
In einem Satz: Verordnung (EU) 2024/1689 Artikel 50 verpflichtet Sie ab dem 2. August 2026 dazu, KI-generierte oder veränderte Werbung in der gesamten Europäischen Union zu kennzeichnen, und das erfüllen Sie auf drei Ebenen (sichtbare Kennzeichnung, maschinenlesbare Markierung, Dokumentation).
Was die Verordnung vorschreibt
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 begründet die KI-Kennzeichnungspflicht für Werbung. Auf das Wesentliche reduziert, sind das diese drei:
Das Publikum muss erkennen können, dass ein Werbemittel mit KI erzeugt oder verändert wurde: eine klare Kennzeichnung, angepasst an das jeweilige Ausspielmedium.
Die Datei muss eine technische Markierung tragen, Metadaten und Content Credentials, die den künstlichen Ursprung angeben, selbst wenn die sichtbare Kennzeichnung beim erneuten Komprimieren oder Zuschneiden verloren geht.
Enthält die Kampagne einen Chatbot oder virtuellen Assistenten, muss der Nutzer wissen, dass er nicht mit einer Person spricht.
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Juni 2026 ihren Code of Practice zur Markierung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Die Spielregeln stehen bereits fest.
Erste Entscheidung
Die richtige Frage lautet nicht „Haben wir KI verwendet?“, sondern „Hat die KI wesentlich erzeugt oder verändert, was zu sehen oder zu hören ist?“ Das ist das praktische Kriterium, das wir anwenden.
| Fall | Kennzeichnen? | Warum |
|---|---|---|
| Video, Bild oder Stimme komplett neu generiert | Ja | Das ist der zentrale Fall der Verordnung: synthetischer Inhalt, den das Publikum für echt halten könnte. |
| Echtes Filmmaterial wesentlich verändert (hinzugefügte Szenen, veränderte Gesichter, geklonte Stimmen) | Ja | Die Veränderung ändert, was der Zuschauer zu sehen oder zu hören glaubt. |
| Synthetische Personen oder digitale Doubles, die real wirken | Ja, mit verstärkter Deutlichkeit | Das ist der Bereich der Deepfakes: der Fall, der die stärkste Kontrolle erfährt. |
| Kleinere Retuschen: Farbkorrektur, Audio-Bereinigung, Stabilisierung, Entfernen eines Kabels | In der Regel nein | Das sind Bearbeitungshilfen, die den Inhalt nicht wesentlich verändern. |
| Grauzone: generierte Hintergründe, verlängerte Einstellungen, generative Füllbereiche | Einzelfallprüfung | Es hängt vom Anteil des generierten Materials im Werbemittel ab. Genau hier schützt Sie eine schriftliche Dokumentation des Kriteriums. |
Unsere Faustregel: Im Zweifel kennzeichnen und den Grund schriftlich festhalten. Eine gut integrierte Kennzeichnung schadet der Kreativität nicht, die öffentliche Bloßstellung wegen fehlender Kennzeichnung dagegen schon.
Zweite Entscheidung
Die Verordnung verlangt Klarheit, keine einheitliche Formel. Das ist unsere empfohlene Praxis, Kanal für Kanal.
| Kanal | Empfohlene sichtbare Kennzeichnung | Zusätzlich |
|---|---|---|
| Fernsehen und VOD | Kurze, gut lesbare Einblendung am Anfang oder am Ende des Spots | Erwähnung in der Sendedokumentation, die die Produktionsfirma liefert |
| Soziale Netzwerke und Plattformen (Meta, TikTok, YouTube) | Aktivierte Kennzeichnungsoption der jeweiligen Plattform | Zusätzlich sichtbare Kennzeichnung im Video selbst: Die Plattform-Angabe geht verloren, sobald das Video anderswo weiterverwendet wird |
| Web und Display | Hinweis im Creative oder auf der Landingpage der Kampagne | Technische Markierung in den veröffentlichten Dateien |
| Digitale Außenwerbung (DOOH) | In das Motiv integrierte Beschriftung, lesbar aus der Entfernung des jeweiligen Screens | Dokumentiertes Kriterium je Bildschirmversion |
| Audio, Radio und Podcast | Gesprochener oder schriftlicher Hinweis in den Begleitmaterialien zum Spot | Metadaten im Audio-Master |
Die Ebene, die fast alle vergessen
Die sichtbare Kennzeichnung ist nur die halbe Erfüllung der Pflicht. Die andere Hälfte steckt in der Datei selbst.
Metadaten und Content Credentials, eingebettet im Master, die den künstlichen Ursprung so angeben, dass ein System ihn erkennen kann, selbst wenn die Datei später erneut komprimiert, zugeschnitten wird oder die Einblendung unterwegs verloren geht.
Wird beim Export der finalen Master angewendet, einmal pro Version, direkt im Postproduktions-Workflow. Gut integriert kostet das Minuten pro Werbemittel; wird sie nachträglich improvisiert, zwingt das dazu, die gesamte Produktion erneut zu öffnen.
Dritte Entscheidung
Wird das Werbemittel auf europäischem Gebiet ausgestrahlt, betrifft die Pflicht die gesamte Kette, unabhängig davon, wo der Inhalt erzeugt wurde.
Sie strahlt aus und steht gegenüber Publikum und Regulierungsbehörde gerade. Sie muss nachweisen können, dass die Kampagne konform war: Protokoll und Kriterium schriftlich.
Sie entwickelt die Kampagne und beauftragt die Produktion. Ihre Aufgabe ist es, vor der Freigabe nach Kennzeichnung und Rechten zu fragen und das vertraglich festzuhalten.
Sie führt aus und liefert die Master. Ihre Master müssen bereits mit Kennzeichnung, technischer Markierung und einer Aufstellung der generierten Einstellungen ausgeliefert werden.
Das Werkzeug, das dabei Ordnung schafft, ist eine Vertragsklausel, die die Verantwortung nach Artikel 50 verteilt. Schreiben Sie uns, und wir schicken Ihnen eine Vorlage dieser Klausel per E-Mail.
Auch für Schweizer Unternehmen relevant: Die KI-Verordnung ist EU-Recht, doch wer seine Kampagnen in der Europäischen Union ausspielt, unterliegt derselben Kennzeichnungspflicht, unabhängig vom Firmensitz.
Vor der Ausstrahlung
Das prüfen wir bei jeder Kampagne, bevor sie das Haus verlässt.
Welche Werbemittel und Versionen die Kampagne umfasst und welche KI-generierte oder veränderte Inhalte enthalten.
Kennzeichnungsentscheidung je Werbemittel, mit schriftlicher Begründung, auch für die Fälle ohne Kennzeichnung.
Sichtbare Kennzeichnung, angepasst an jedes Medium, in dem die Version ausgestrahlt wird.
Metadaten und Content Credentials, eingebettet in alle finalen Dateien.
Dokumentierte Rechtekette für Musik, Stimme und Bild, mit Nachweis der verwendeten Modelle.
Unterzeichnete Verantwortungsklausel und Archiv der ausgestrahlten Versionen, für den Fall, dass morgen jemand nachfragt.
Der nächste Schritt, kostenlos
Schreiben Sie uns kurz Ihren Fall, und wir schicken Ihnen die vollständige Sechs-Punkte-Checkliste sowie eine Mustervorlage für die Vertragsklausel nach Artikel 50, kostenlos per E-Mail.
Checkliste per E-Mail anfordernLieber nicht selbst kümmern?
Wir produzieren Ihre Kampagne und liefern sie bereits konform, oder wir prüfen und kennzeichnen Kampagnen, die schon fertig sind: Kennzeichnung je Kanal, technische Markierung des Masters und Compliance-Nachweis. Festpreis-Angebot in 24 Stunden.
Zum Compliance-ServiceHäufige Fragen
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 Artikel 50 und Sanktionsregime (EU AI Act); Code of Practice der Europäischen Kommission zur Markierung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten (Juni 2026). Dieser Leitfaden bietet operative Orientierung, kein Rechtsgutachten: Bei Einzelfällen wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.